Batterieverordnung
Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien:
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Ihrerseits, gebrauchte Batterien und Akkus gesondert zu entsorgen.
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Bitte geben Sie diese an der dafür vorgesehenen kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zur kostenlosen Entsorgung ab. Sie können Batterien und Akkus, die sie von uns erhalten haben, auch unentgeltlich an uns zurück senden bzw. bei uns abgeben.
Bedeutung der Batteriesymbole::
Batterien/Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber, "Li" für Lithium, "Li-Ion" für Lithium-Ionen, "Ni" für Nickel, "Zi" für Zink, "Mh" für Metallhydrid) gekennzeichnet.
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Danke.